Über ein Schiedsgutachten besteht eine weitere Möglichkeit eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen.
So beauftragen beide Konfliktparteien gemeinsam einen Sachverständigen, welcher für sie den Konflikt schlichten soll.
Hierbei setzen beide Parteien ein hohes Maß an Vertrauen in die fachliche Kompetenz des Sachverständigen. Vorausetzung hierbei ist
zumeist ein gutes Verhältnis unter den Konfliktparteien, die dieses durch den aufgetretenen Streitfall nicht belastet sehen möchten.
Da das Schiedsgutachten eine Möglichkeit darstellt, den Konflikt kostenminimierend und sehr kurzfristig zu lösen, wird diese Variante der Einigung immer häufiger genutzt.