Gutachter Sachverständiger Metallbau Fassaden

Ingenieur- u. Sachverständigenbüro Buchner

M.Sc. Ingo Buchner, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

Mitglied im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V. Metallbau

Fenster Türen

Rollläden

Fassadentechnik

Wintergarten

Glasfassaden

Metallbau

Begutachtungen und Feststellungen von Fenstern, Fassaden und Metallbau

  • an Fenstern, Türen, Glasfassaden und Wintergärten
  • Sonnenschutz und Rollläden
  • elektrische Bauteile in Fenstern, Türen und in der Fassade
  • kraftbetätigte Türen und Fenster (z.B. elektrischer Türschließer)
  • Feststellanlagen
  • Feuerschutztüren
  • Rauchschutztüren
  • Treppenanlagen
  • Geländer
  • Stahl- u. Aluminiumbau
  • Toranlagen
  • Balkonanlagen

Schiedsgutachten

Über ein Schiedsgutachten besteht eine weitere Möglichkeit eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen.
So beauftragen beide Konfliktparteien gemeinsam einen Sachverständigen, welcher für sie den Konflikt schlichten soll.
Hierbei setzen beide Parteien ein hohes Maß an Vertrauen in die fachliche Kompetenz des Sachverständigen. Vorausetzung hierbei ist zumeist ein gutes Verhältnis unter den Konfliktparteien, die dieses durch den aufgetretenen Streitfall nicht belastet sehen möchten.
Da das Schiedsgutachten eine Möglichkeit darstellt, den Konflikt kostenminimierend und sehr kurzfristig zu lösen, wird diese Variante der Einigung immer häufiger genutzt.

 

Gerichtsgutachten

Gerichtsgutachten werden im Rahmen des selbstständigen Beweisverfahren oder im Rechtstreit mit der Begutachtung erstellt. Das Gericht beauftragt im Verfahren mit einem Beweisbeschluss den Sachverständigen.

 

Privatgutachten

Als Privatgutachten werden Gutachten bezeichnet, die außerhalb eines Gerichtsverfahrens für unterschiedliche Auftraggeber interessant sein könnten:

  • Privatpersonen
  • Versicherungen
  • juristische Personen
  • Verwaltungen
  • Organisationen
  • Verbände
  • Firmen

Privatgutachten, also Gutachten die im privaten Auftrag erstellt werden, könnten auch dazu beitragen eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen.
Sie können zur Schadensidentifikation, Bewertung und Beweissicherung eingesetzt werden.
Vor Gericht könnte das Privatgutachten beispielsweise auch als Beweis verwendet werden und der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige hierzu als Zeuge gehört werden.

Sachverständiger für Fenster Türen Metallbau

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ö.b.u.v. Sachverständiger

M.Sc. Ingo Buchner